Donnerstag, 13. März 2025

Wann sollte man eine Vollmacht widerrufen?


 Wann sollte man eine Vollmacht widerrufen?

In der Türkei ist es üblich, einer dritten Partei eine Vollmacht zu erteilen. Dies geschieht häufig beim Kauf oder Verkauf von Autos und Immobilien oder bei rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten.

Allein in der Region Alanya gibt es fast zehn Notare, sodass die Ausstellung einer Vollmacht ein einfacher und bekannter Prozess ist.

Aber was ist mit dem Widerruf einer Vollmacht, wenn sie nicht mehr benötigt wird? Wie geht das, und ist es überhaupt notwendig?

So widerrufen Sie eine Vollmacht:

Um eine Vollmacht zu widerrufen, müssen Sie ein Notarbüro aufsuchen. Es muss nicht derselbe Notar sein, der die Vollmacht ausgestellt hat.

Sie sollten Ihren Ausweis und eine Kopie der Vollmacht mitbringen oder zumindest das Ausstellungsdatum und die Referenznummer kennen.

Leider ist der Widerruf einer Vollmacht nicht kostenlos und kostet fast genauso viel wie die Ausstellung einer neuen.

Ist es notwendig, eine Vollmacht zu widerrufen?

Die kurze Antwort in der Türkei lautet: Ja, nein, vielleicht…

In der Regel ist es in der Türkei unüblich, Vollmachten zu widerrufen. Dies liegt sowohl an den Kosten als auch daran, dass eine korrekt ausgestellte Vollmacht keinen Widerruf erfordert, wenn sie nicht mehr benötigt wird.

Beispiel: Kein Widerruf erforderlich

Wenn Sie einem Autohändler eine Vollmacht zum Verkauf Ihres Autos erteilen und das Fahrzeug mit seiner Registrierungsnummer und Ihrer persönlichen ID identifiziert ist, kann der Händler nur dieses eine Fahrzeug verkaufen. Sobald das Auto verkauft ist, ist kein Widerruf mehr erforderlich.

Beispiel: Widerruf erforderlich

Wenn Sie eine uneingeschränkte Vollmacht zum Verkauf einer Immobilie erteilt haben, sollten Sie diese sofort widerrufen.

Andernfalls kann die bevollmächtigte Person jedes Ihrer aktuellen oder zukünftigen Immobilienobjekte in der Türkei verkaufen.

Fazit:

Solange eine Vollmacht korrekt mit den notwendigen Einschränkungen formuliert ist, besteht normalerweise kein Grund zur Sorge oder zum Widerruf.

Sollten Sie der bevollmächtigten Person jedoch nicht mehr vertrauen oder auf Nummer sicher gehen wollen, ist ein Widerruf immer ratsam.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie eine Vollmacht überprüfen lassen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!




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